
| Montag – Donnerstag | 07:30–17:00 |
|---|---|
| Freitag | 07:30–15:00 |
| Samstag, Sonntag | geschlossen |
BRUCKNER ist anerkannte Prüfstelle für die § 57a-Begutachtung. Findet die Prüfung einen Mangel, reparieren wir ihn nach Absprache mit Ihnen bei uns.
Beide Standorte nehmen Ihr Auto an. Rufen Sie den näheren an.
| Pos. | Prüfpunkt | i. O. | Mangel |
|---|---|---|---|
| Pos. 01 | Technische Ausrüstung | ||
| Pos. 02 | Beleuchtungs- und Warneinrichtungen | ||
| Pos. 03 | Sicherheitseinrichtungen | ||
| Pos. 04 | Fahrgestell und Karosserie | ||
| Pos. 05 | Reifen und Räder | ||
| Pos. 06 | Abgase | ||
| Pos. 07 | Bremsen | ||
| Pos. 08 | Stoßdämpfer |
Monat und Jahr der Erstzulassung stehen im Zulassungsschein.
Regel für Pkw bis 18. Mai 2027: erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach 2 weiteren Jahren, danach jährlich. Ab 19. Mai 2027 gelten neue Intervalle, siehe Häufige Fragen.
Beim Pickerl, der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG, prüfen wir an Ihrem Auto acht Bereiche: technische Ausrüstung, Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Abgase, Bremsen und Stoßdämpfer. BRUCKNER ist anerkannte Prüfstelle und begutachtet Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, in Salzburg-Maxglan und in Wals-Siezenheim. Zum Termin bringen Sie den Zulassungsschein mit, bei Oldtimern zusätzlich Typenschein und Fahrtenbuch. Findet die Prüfung einen Mangel, besprechen wir die Reparatur mit Ihnen. Repariert wird erst nach Ihrem OK, mit Kostenvoranschlag gratis und auf Wunsch mit gratis Ersatzauto nach Verfügbarkeit. Mechanik, Spenglerei, Lack, Glas und Reifen erledigen wir dabei aus einer Hand. Ist alles in Ordnung, bekommen Sie Ihr Pickerl. Wann Ihr Pickerl fällig ist, zeigt der Rechner oben. Ab 19. Mai 2027 gelten neue Prüfintervalle, die Details stehen in den häufigen Fragen.
Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir vereinbaren einen Termin.
Zuständig: SieWir prüfen Ihr Auto nach § 57a: Bremsen, Beleuchtung, Fahrgestell, Abgase und mehr.
Zuständig: BRUCKNERFindet die Prüfung einen Mangel, besprechen wir die Reparatur mit Ihnen. Erst nach Ihrem OK reparieren wir, auf Wunsch mit gratis Ersatzauto.
Zuständig: BRUCKNERIst alles in Ordnung, bekommen Sie Ihr Pickerl.
Zuständig: BRUCKNERWir rufen Sie während der Öffnungszeiten zurück.
Mo–Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–15:00Name und Telefon genügen.
Bis 18. Mai 2027 gilt für Pkw: erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach 2 weiteren Jahren, danach jährlich. Maßgeblich ist der Monat der Erstzulassung. Die Begutachtung ist ab einem Monat vor bis vier Monate nach diesem Monat möglich.
Ab 19. Mai 2027 gelten neue Intervalle (4-2-2-2-1): Das erste Pickerl ist nach 4 Jahren fällig, danach alle 2 Jahre, bis das Fahrzeug 10 Jahre alt ist. Dann wieder jährlich. Die Nachfrist von vier Monaten entfällt. Dafür ist die Begutachtung schon bis zu vier Monate vor dem Monat möglich, der auf der Plakette gelocht ist.
Stand: Oktober 2026. Quelle: § 57a KFG in der Fassung der 42. KFG-Novelle.
An beiden: in Salzburg-Maxglan und in Wals-Siezenheim. Rufen Sie einfach den Standort an, der für Sie näher liegt.
Wir besprechen die Reparatur mit Ihnen. Wenn Sie einverstanden sind, reparieren wir bei uns: Bremsen, Stoßdämpfer und Fahrwerk, Karosserie, Lack, Glas und Reifen aus einer Hand.
Ja, gratis. Nach Verfügbarkeit, bitte reservieren Sie vorab.

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| Freitag | 07:30–15:00 |
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Öffnungszeiten wie Maxglan.
wals@bruckner.at
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Karosserie · Lackierung · Glas · Mechanik · Reifen · § 57a · Service. BRUCKNER – alles aus einer Hand.Name und Nummer genügen. Wir rufen Sie am nächsten Werktag zurück.