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Pickerl § 57a in Salzburg

BRUCKNER ist anerkannte Prüfstelle für die § 57a-Begutachtung. Findet die Prüfung einen Mangel, reparieren wir ihn nach Absprache mit Ihnen bei uns.

  • Anerkannte § 57a-Prüfstelle
  • In Maxglan und Wals
  • Fahrzeuge bis 3,5 t
Mo–Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–15:00 Rückruf anfordernWir melden uns am nächsten Werktag

Beide Standorte nehmen Ihr Auto an. Rufen Sie den näheren an.

Prüfbericht § 57a KFG (Muster)
Pos.Prüfpunkti. O.Mangel
Pos. 01Technische Ausrüstung
Pos. 02Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
Pos. 03Sicherheitseinrichtungen
Pos. 04Fahrgestell und Karosserie
Pos. 05Reifen und Räder
Pos. 06Abgase
Pos. 07Bremsen
Pos. 08Stoßdämpfer
Objekt
Pkw-Begutachtung
Punkte
01–08
Grundlage
§ 57a KFG
Mängel
Reparatur nach Absprache
Werkstatt
BRUCKNER Kfz-Technik · Prüfstelle § 57a · Mechanik · Spenglerei

Wann ist Ihr Pickerl fällig?

Monat und Jahr der Erstzulassung stehen im Zulassungsschein.

Regel für Pkw bis 18. Mai 2027: erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach 2 weiteren Jahren, danach jährlich. Ab 19. Mai 2027 gelten neue Intervalle, siehe Häufige Fragen.

Was wird beim Pickerl nach § 57a geprüft?

Beim Pickerl, der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG, prüfen wir an Ihrem Auto acht Bereiche: technische Ausrüstung, Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Abgase, Bremsen und Stoßdämpfer. BRUCKNER ist anerkannte Prüfstelle und begutachtet Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, in Salzburg-Maxglan und in Wals-Siezenheim. Zum Termin bringen Sie den Zulassungsschein mit, bei Oldtimern zusätzlich Typenschein und Fahrtenbuch. Findet die Prüfung einen Mangel, besprechen wir die Reparatur mit Ihnen. Repariert wird erst nach Ihrem OK, mit Kostenvoranschlag gratis und auf Wunsch mit gratis Ersatzauto nach Verfügbarkeit. Mechanik, Spenglerei, Lack, Glas und Reifen erledigen wir dabei aus einer Hand. Ist alles in Ordnung, bekommen Sie Ihr Pickerl. Wann Ihr Pickerl fällig ist, zeigt der Rechner oben. Ab 19. Mai 2027 gelten neue Prüfintervalle, die Details stehen in den häufigen Fragen.

Pickerl bei BRUCKNER: darauf können Sie sich verlassen

  • Mängel beheben wir selbstMechanik, Spenglerei, Lack, Glas und Reifen aus einer Hand. Repariert wird erst nach Ihrem OK.
  • Anerkannte PrüfstelleWiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG für Fahrzeuge bis 3,5 t, in Salzburg-Maxglan und in Wals-Siezenheim.
  • Gratis ErsatzautoFalls repariert werden muss, bleiben Sie mobil. Nach Verfügbarkeit, bitte vorab reservieren.
  • Kostenvoranschlag gratisFür Reparaturen, bevor Sie zustimmen.
  • Meisterbetrieb seit 1967Zwei Werkstätten in Salzburg.
  • Alle AutomarkenWir prüfen und reparieren alle Marken.

So läuft die § 57a-Begutachtung

  1. Pos. 01

    Termin

    Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir vereinbaren einen Termin.

    Zuständig: Sie
  2. Pos. 02

    Begutachtung

    Wir prüfen Ihr Auto nach § 57a: Bremsen, Beleuchtung, Fahrgestell, Abgase und mehr.

    Zuständig: BRUCKNER
  3. Pos. 03

    Mangel gefunden

    Findet die Prüfung einen Mangel, besprechen wir die Reparatur mit Ihnen. Erst nach Ihrem OK reparieren wir, auf Wunsch mit gratis Ersatzauto.

    Zuständig: BRUCKNER
  4. Pos. 04

    Pickerl

    Ist alles in Ordnung, bekommen Sie Ihr Pickerl.

    Zuständig: BRUCKNER

Was Sie zum Termin mitbringen

  1. Zulassungsschein des Fahrzeugs.
  2. Bei Oldtimern zusätzlich Typenschein und Fahrtenbuch.
Rückruf anfordernWir melden uns am nächsten Werktag

Rückruf zum Pickerl

Wir rufen Sie während der Öffnungszeiten zurück.

Mo–Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–15:00

Rückruf anfordern

Name und Telefon genügen.

Rückruf-Formular (Lead)

Häufige Fragen zum Pickerl

Wann ist mein Pickerl fällig?

Bis 18. Mai 2027 gilt für Pkw: erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach 2 weiteren Jahren, danach jährlich. Maßgeblich ist der Monat der Erstzulassung. Die Begutachtung ist ab einem Monat vor bis vier Monate nach diesem Monat möglich.

Ab 19. Mai 2027 gelten neue Intervalle (4-2-2-2-1): Das erste Pickerl ist nach 4 Jahren fällig, danach alle 2 Jahre, bis das Fahrzeug 10 Jahre alt ist. Dann wieder jährlich. Die Nachfrist von vier Monaten entfällt. Dafür ist die Begutachtung schon bis zu vier Monate vor dem Monat möglich, der auf der Plakette gelocht ist.

Stand: Oktober 2026. Quelle: § 57a KFG in der Fassung der 42. KFG-Novelle.

An welchem Standort kann ich das Pickerl machen?

An beiden: in Salzburg-Maxglan und in Wals-Siezenheim. Rufen Sie einfach den Standort an, der für Sie näher liegt.

Was passiert bei einem Mangel?

Wir besprechen die Reparatur mit Ihnen. Wenn Sie einverstanden sind, reparieren wir bei uns: Bremsen, Stoßdämpfer und Fahrwerk, Karosserie, Lack, Glas und Reifen aus einer Hand.

Bekomme ich ein Ersatzauto, wenn repariert werden muss?

Ja, gratis. Nach Verfügbarkeit, bitte reservieren Sie vorab.

Zwei Werkstätten in Salzburg

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Ein Termin bei BRUCKNER.
Den Rest erledigen wir.

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Karosserie · Lackierung · Glas · Mechanik · Reifen · § 57a · Service. BRUCKNER – alles aus einer Hand.Name und Nummer genügen. Wir rufen Sie am nächsten Werktag zurück.

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